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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §20 Abs2;Rechtssatz
Gerade der Wortlaut des § 20 Abs 2 StVO spricht dagegen, daß von dieser Bestimmung auch die Überschreitung von gem § 43 StVO durch Verordnung festgelegten und durch Vorschriftszeichen kundgemachten zulässigen Fahrgeschwindigkeiten erfaßt ist.
Schlagworte
Überschreiten der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991030352.X03Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
23.08.2010