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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §103 Abs2;Rechtssatz
Das Datum der Zustellung der schriftlichen Aufforderung nach § 103 Abs 2 KFG bildet kein wesentliches Sachverhaltselement einer Übertretung dieser Bestimmung. Eine Divergenz hinsichtlich des Datums zwischen der innerhalb der Verjährungsfrist des § 31 Abs 2 VStG ergangenen Aufforderung zur Rechtfertigung und dem in der Folge erst nach Ablauf dieser Verjährungsfrist erlassenen Straferkenntnis vermag daher der Aufforderung zur Rechtfertigung nicht die Eignung einer geeigneten Verfolgungshandlung iSd § 32 Abs 2 VStG zu nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020059.X01Im RIS seit
19.03.2001