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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/02/0072Rechtssatz
Die Beweiswürdigung der belangten Behörde kann nicht deshalb als rechtswidrig angesehen werden, weil sie die Korrektur eines Versehens des Meldungslegers bei der Tatzeitangabe nicht zum Anlaß genommen hat, dem Meldungsleger jedwede Glaubwürdigkeit abzusprechen, sondern seiner von einem weiteren Sicherheitsorgan bestätigten Tatschilderung gefolgt ist.
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020071.X01Im RIS seit
03.04.2001