RS Vwgh 1992/1/29 92/02/0071

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Veröffentlicht am 29.01.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/02/0072

Rechtssatz

Die Beweiswürdigung der belangten Behörde kann nicht deshalb als rechtswidrig angesehen werden, weil sie die Korrektur eines Versehens des Meldungslegers bei der Tatzeitangabe nicht zum Anlaß genommen hat, dem Meldungsleger jedwede Glaubwürdigkeit abzusprechen, sondern seiner von einem weiteren Sicherheitsorgan bestätigten Tatschilderung gefolgt ist.

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020071.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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