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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
StVO 1960 §1 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/10/03 90/02/0094 2Stammrechtssatz
Ist ein Gasthausparkplatz eingezäunt und bei dessen Einfahrt ein Schild mit dem Hinweis "Parken nur für Gäste" angebracht, so stellt dieser Parkplatz dennoch eine Straße mit öffentlichem Verkehr dar, weil jedermann die Möglichkeit hat, "Gast" zu werden. Daß die Einfahrt zum Parkplatz mit einer Schiebetüre, die eine im Boden eingelassene Schiene aufweist, grundsätzlich geschlossen werden kann und während der Urlaubssperre geschlossen ist, ändert an der Öffentlichkeit des Gästeparkplatzes nichts (Hinweis E 25.4.1985, 85/02/0122, 0123).
Schlagworte
Straße mit öffentlichem VerkehrEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991020090.X01Im RIS seit
11.07.2001