RS Vwgh 1992/1/29 92/03/0005

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Veröffentlicht am 29.01.1992
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs1 Z2;
GewO 1973 §13 Abs1;
StGB §164;

Rechtssatz

Nach der Eigenart der strafbaren Handlungen (Diebstahl und Hehlerei) war die von der belBeh gehegte Befürchtung der Begehung weiterer gleichartiger Straftaten durch den Verurteilten berechtigt, bietet doch gerade das Gewerbe der Beförderung von Gütern, bei dessen Ausübung dem Gewerbeinhaber fremdes Gut zur Beförderung anvertraut wird, im besonderen Gelegenheit zu derartigen strafbaren Handlungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992030005.X02

Im RIS seit

29.01.1992

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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