RS Vwgh 1992/1/30 91/17/0101

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Veröffentlicht am 30.01.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
34 Monopole
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
GSpG 1989;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/17/0102

Rechtssatz

Wird im Falle einer fristgebundenen Verfahrenshandlung erst nach Ablauf der Frist zwischen dem die Verfahrenshandlung Vornehmenden und der Person, für die diese Verfahrenshandlung vorgenommen werden soll, ein Vollmachtsverhältnis begründet (und nicht bloß ein schon früher - nämlich zum Zeitpunkt des Verwaltungshandelns - bestehendes Vollmachtsverhältnis nur nachträglich bekundet), so vermag dies, auch wenn damit die nachträgliche Genehmigung der gesetzten Verfahrenshandlung bezweckt werden sollte, die Rechtswirksamkeit der Verfahrenshandlung nicht zu begründen

(Hinweis B 26.1.1982, 577/80, VwSlg 10641 A/1982;

E 20.1.1985, 85/08/0014; E 26.5.1986, 86/08/0016).

Schlagworte

nachträgliche Vollmachtserteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991170101.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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