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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §10 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/17/0102Rechtssatz
Enthält ein angefochtener Bescheid in seinem Spruch auch die Entscheidung darüber, daß die Berufung nicht dem Beschwerdeführer, sondern einem RA zuzurechnen ist, der die Berufung ohne Bevollmächtigung durch den Beschwerdeführer in dessen Namen einbrachte, so ist die Beschwerdelegitimation des Beschwerdeführers zu bejahen, da er durch diesen Titel des Spruches in einem subjektiven öffentlichen Recht verletzt sein kann (Hinweis E VS 19.12.1984, 81/11/0119, VwSlg 11625 A/1984).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter ZurechnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991170101.X01Im RIS seit
11.07.2001