RS Vwgh 1992/1/31 90/10/0165

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Veröffentlicht am 31.01.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §74 Abs2 Z1;
VStG §9 Abs1;
VStG §9 Abs2;
VStG §9 Abs3;

Rechtssatz

Bei einem Unternehmen mit vielen Filialen ist es Pflicht des Unternehmers, durch ein ausreichend dichtes und zulänglich organisiertes Netz von ihrerseits wieder überwachten Aufsichtsorganen dafür zu sorgen, daß die im Unternehmen zu beachtenden Vorschriften dem Betroffenen nicht nur bekannt sind, sondern auch tatsächlich im Einzelfall eingehalten werden (Hinweis E 19.2.1986, 85/09/0037).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990100165.X02

Im RIS seit

31.01.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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