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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LMG 1975 §74 Abs2 Z1;Rechtssatz
Bei einem Unternehmen mit vielen Filialen ist es Pflicht des Unternehmers, durch ein ausreichend dichtes und zulänglich organisiertes Netz von ihrerseits wieder überwachten Aufsichtsorganen dafür zu sorgen, daß die im Unternehmen zu beachtenden Vorschriften dem Betroffenen nicht nur bekannt sind, sondern auch tatsächlich im Einzelfall eingehalten werden (Hinweis E 19.2.1986, 85/09/0037).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990100165.X02Im RIS seit
31.01.1992