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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
§ 5 Abs 6 BundesforsteG ermächtigt das einzelne Vorstandsmitglied zur Vertretung der Österreichischen Bundesforste auch vor dem VwGH
(Hinweis E 22.6.1981, 81/07/0046, 81/07/0050).
Im Hinblick auf diese als Regelung der Außenvertretungsbefugnis jedes Vorstandsmitgliedes aufzufassende gesetzliche Bestimmung hatte der VwGH nicht zu prüfen, ob der Einbringung einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde ein allenfalls dazu ermächtigender Beschluß des Vorstandes voranzugehen hatte (Hinweis E 29.5.1980, 2671/78, VwSlg 10147 A/1980) oder ob diese Vertretungsbefugnis durch eine andere Regelung - die als eine im Innenverhältnis wirksame Beschränkung aufgefaßt werden könnte - eingeschränkt wurde.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991100024.X01Im RIS seit
06.03.2001Zuletzt aktualisiert am
12.01.2016