RS Vwgh 1992/1/31 90/10/0216

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Veröffentlicht am 31.01.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §7 Abs1 litc;
LMG 1975 §8 litf;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/26 90/10/0127 5

Stammrechtssatz

Im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot des Inverkehrbringens falsch bezeichneter Lebensmittel bedarf es der Anführung jener Angaben im Spruch, die zur Beurteilung der betreffenden Lebensmittel als "falsch bezeichnet" geführt haben; sie bilden die insoweit für die Subsumtion des Tatverhaltens maßgebenden Tatumstände.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990100216.X01

Im RIS seit

31.01.1992

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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