RS Vwgh 1992/2/4 91/11/0178

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Veröffentlicht am 04.02.1992
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §73 Abs2;
KFG 1967 §74 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zur Rechtmäßigkeit eines Ausspruches gemäß § 73 Abs 2 KFG für die Dauer von sechs Monaten, welche von der Behörde bei dreimaliger Bestrafung wegen Begehung von Alkoholdelikten als "absolutes Minimum" angesehen wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991110178.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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