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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §73 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen zur Rechtmäßigkeit eines Ausspruches gemäß § 73 Abs 2 KFG für die Dauer von sechs Monaten, welche von der Behörde bei dreimaliger Bestrafung wegen Begehung von Alkoholdelikten als "absolutes Minimum" angesehen wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991110178.X01Im RIS seit
19.03.2001