RS Vwgh 1992/2/4 92/11/0021

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Veröffentlicht am 04.02.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §62 Abs1;
AVG §8;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/11 90/06/0223 1

Stammrechtssatz

Die Zustellung eines Bescheides an eine "Nichtpartei" eines Verfahrens bewirkt nach der stRsp des VwGH nicht deren Parteistellung.

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONParteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110021.X03

Im RIS seit

17.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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