RS Vwgh 1992/2/5 88/13/0175

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.02.1992
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
BAO §308 Abs1;
VwGG §46 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/13/0090

Rechtssatz

Selbst wenn man von der Annahme ausgehen wollte, daß der Angestellten des Steuerberaters bei der Eintragung des Übernahmedatums auf dem Rückschein ein Irrtum unterlaufen sein könnte und dieser Irrtum dem Zusteller nicht aufgefallen wäre, so erscheint es doch ausgeschlossen, daß zusätzlich zu diesen beiden möglichen Fehlerquellen auch das mit Poststempel auf dem Rückschein vermerkte und mit dem von der Angestellten bescheinigten Übernahmedatum idente Zustelldatum unrichtig gewesen sein sollte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988130175.X04

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten