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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §14 Abs1;Rechtssatz
Der zu einem bestimmten Zeitpunkt bestandene Steuererstattungsanspruch ist nicht verzinslich. Der Anspruch kann aber - aus der Sicht dieses Stichtages - nicht als eine befristete Forderung angesehen werden. Für eine unverzinsliche, aber nicht befristete Forderung kommt aber eine Anwendung des § 14 Abs 3 BewG nicht in Betracht
(Hinweis E 27.9.1990, 89/16/0225).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991130047.X02Im RIS seit
14.01.2002