RS Vwgh 1992/2/5 89/13/0111

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Veröffentlicht am 05.02.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z8;
EStG 1972 §4 Abs4;
EStG 1972 §6;
EStG 1972 §7;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 646;

Rechtssatz

Kosten, die einem Hauseigentümer für die Freimachung von Mietwohnungen erwachsen, sind als aktivierungspflichtiger Aufwand zu behandeln. Die Auffassung, derartige Freimachungskosten seien als sofort abzugsfähig zu behandeln, ist daher unrichtig. Auch das Vorbringen, es käme zur "Mehrfachaktivierungen", trifft nicht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989130111.X06

Im RIS seit

05.02.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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