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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z8;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992, 646;Rechtssatz
Kosten, die einem Hauseigentümer für die Freimachung von Mietwohnungen erwachsen, sind als aktivierungspflichtiger Aufwand zu behandeln. Die Auffassung, derartige Freimachungskosten seien als sofort abzugsfähig zu behandeln, ist daher unrichtig. Auch das Vorbringen, es käme zur "Mehrfachaktivierungen", trifft nicht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989130111.X06Im RIS seit
05.02.1992