RS Vfgh 1983/9/26 B540/80

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Veröffentlicht am 26.09.1983
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Index

32 Steuerrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Gesetz
EStG §18 Abs1 Z3 litb

Rechtssatz

EStG 1972; keine Bedenken gegen die Sachlichkeit des mit §18 Abs1 Z3 litb verfolgten rechtspolitischen Zieles, die Schaffung neuen Wohnraumes zu fördern; keine gleichheitswidrige Anwendung

Entscheidungstexte

Schlagworte

Einkommensteuer, Sonderausgaben

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1983:B540.1980

Dokumentnummer

JFR_10169074_80B00540_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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