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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §62 Abs4;Rechtssatz
Ein offenkundiger Schreibfehler hinsichtlich der Fehlbezeichnung eines Teilgrundstückes im Spruch eines Bescheides, der im Sinne des § 62 Abs 4 berichtigungsfähig ist, ist auch ohne Vorliegen eines Berichtigungsbescheides im berichtigen Sinn zu lesen, sofern eine Verwechslungsgefahr mit einem anderen Grundstück nicht besteht
(Hinweis E 21.6.1990, 89/06/0104).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991060191.X02Im RIS seit
03.05.2001