RS Vwgh 1992/2/17 AW 91/13/0037

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Veröffentlicht am 17.02.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212;
VwGG §30 Abs2;
VwGG §30 Abs3;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Zahlungserleichterungen - Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nach § 30 Abs 2 VwGG setzt ihrem Wesen nach eine Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gegen jenen Verwaltungsakt voraus, dessen Vollzug aufgeschoben werden soll. Dies ergibt sich insbesondere auch aus § 30 Abs 3 VwGG, wonach die Behörde bei Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung "den Vollzug des angefochtenen Verwaltungsaktes aufzuschieben" hat.

Schlagworte

Begriff der aufschiebenden Wirkung Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:AW1991130037.A01

Im RIS seit

17.02.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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