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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §212;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Zahlungserleichterungen - Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nach § 30 Abs 2 VwGG setzt ihrem Wesen nach eine Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gegen jenen Verwaltungsakt voraus, dessen Vollzug aufgeschoben werden soll. Dies ergibt sich insbesondere auch aus § 30 Abs 3 VwGG, wonach die Behörde bei Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung "den Vollzug des angefochtenen Verwaltungsaktes aufzuschieben" hat.
Schlagworte
Begriff der aufschiebenden Wirkung VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:AW1991130037.A01Im RIS seit
17.02.1992