RS Vwgh 1992/2/17 91/10/0138

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Veröffentlicht am 17.02.1992
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Index

L40015 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung
Polizeistrafen Salzburg
L40055 Prostitution Sittlichkeitspolizei Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

EGVG Art9 Abs1 Z1;
EGVG Art9 Abs1 Z2;
PolStG Slbg 1975 §2 Abs1;
VStG §22 Abs1;

Rechtssatz

Bei der ungebührlichen Erregung störenden Lärms nach § 2 Abs 1 des Slbg LPolG einerseits und der Ordnungsstörung sowie dem ungestümen Benehmen nach Art 9 EGVG andererseits, handelt es sich um unterschiedliche Tatbestände, die durch ein bestimmtes Verhalten gleichzeitig erfüllt sein können (Hinweis E 11.11.1980, 725, 727/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991100138.X02

Im RIS seit

17.02.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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