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L40015 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungNorm
EGVG Art9 Abs1 Z1;Rechtssatz
Bei der ungebührlichen Erregung störenden Lärms nach § 2 Abs 1 des Slbg LPolG einerseits und der Ordnungsstörung sowie dem ungestümen Benehmen nach Art 9 EGVG andererseits, handelt es sich um unterschiedliche Tatbestände, die durch ein bestimmtes Verhalten gleichzeitig erfüllt sein können (Hinweis E 11.11.1980, 725, 727/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991100138.X02Im RIS seit
17.02.1992