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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §13 Abs3 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/16/0003 E 19. Mai 1988 RS 4Stammrechtssatz
Ein Fehlen der für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmeantrages maßgeblichen Angaben ist einem Auftrag zur Behebung des Gebrechens nicht zugänglich, weil es sich nicht um ein Formgebrechen handelt; es führt zur Zurückweisung des Antrages, da nicht von dessen Rechtzeitigkeit ausgegangen werden kann (Hinweis B 15.4.1988, 88/17/0051).
Schlagworte
Verbesserungsauftrag AusschlußFormgebrechen nicht behebbare NICHTBEHEBBARE materielle MängelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992150017.X01Im RIS seit
07.05.2001Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009