RS Vwgh 1992/2/17 91/10/0012

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Veröffentlicht am 17.02.1992
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/01/31 90/10/0216 2

Stammrechtssatz

Bei der Prüfung der Frage, ob eine gesundheitsbezogene Angabe iSd § 9 Abs 1 LMG 1975 vorliegt, ist die Verkehrsauffassung, also der Eindruck, der sich beim flüchtigen Lesen für einen nicht unbeträchtlichen Teil der Interessenten ergibt, wobei auch auf den Gesamteindruck der Mitteilung Bedacht zu nehmen ist, maßgebend (Hinweis E 29.6.1981, 3417/78, VwSlg 10502 A/1981).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991100012.X01

Im RIS seit

17.02.1992

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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