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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/10/0141Rechtssatz
Daß die Sachverständigen ihren Gutachten Unterlagen zugrunde legten, die nicht von ihnen erarbeitet wurden, macht die Gutachten nicht mangelhaft.
Schlagworte
Anforderung an ein GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991100139.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
25.09.2014