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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11;Rechtssatz
Eine der unabdingbaren Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug besteht darin, daß der Unternehmer, auf Grund dessen Leistung der Vorsteuerabzug beansprucht wird, dem Leistungsempfänger eine Rechnung iSd § 11 UStG 1972 ausgestellt hat. Nur eine Rechnung des leistenden Unternehmers berechtigt zum Vorsteuerabzug (Hinweis E 14.11.1988, 87/15/0009).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990150144.X02Im RIS seit
17.02.1992Zuletzt aktualisiert am
14.12.2015