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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §1368;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/15/0088Rechtssatz
Die Tatsache allein, daß eine fremde Sache verpfändet wird, berührt die Gültigkeit des Pfandbestellungsvertrages und damit die Gebührenpflicht für Hypothekarverschreibungen noch nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991150087.X05Im RIS seit
11.07.2001