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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FinStrG §156;Rechtssatz
Liegt das Rechtsschutzziel eines Beschuldigten im Finanzstrafverfahren in der Beseitigung eines Bescheidausspruches der Finanzstrafbehörde erster Instanz und wird dieser Bescheidausspruch aus Anlaß der Administrativbeschwerde (bei deren gleichzeitiger Zurückweisung als unzulässig) ersatzlos behoben, so mangelt es diesem Beschuldigten an der Beschwer zur Erhebung der VwGH-Beschwerde gegen den die Zurückweisung der Administrativbeschwerde aussprechenden Bescheid der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992150010.X02Im RIS seit
02.07.2001Zuletzt aktualisiert am
27.11.2008