Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1205;Rechtssatz
Die Übertragung des Betriebsvermögens an die Gesellschafter anläßlich der Auflösung einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, die die Vollbeendigung des Gesellschaftsverhältnisses bedeutet, stellt eine Veräußerung im Rahmen des Unternehmens dar, wobei das Entgelt darin besteht, daß die Gesellschafter ihre Gesellschaftsrechte oder einen Teil derselben aufgeben (Hinweis E 12.5.1966, 76265, VwSlg 3457 F/1966 und
E 23.4.1970, 1503/69; Kranich-Siegl-Waba, Kommentar zur Mehrwertsteuer § 4 Anm 268).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990150100.X04Im RIS seit
11.07.2001