RS Vwgh 1992/2/17 91/10/0012

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.1992
beobachten
merken

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/10/0161 E 20. Oktober 1986 RS 4(hier: "Das Olivenöl von Kilis - Freund ihrer Gesundheit")

Stammrechtssatz

Verbotene Angaben nach § 9 Abs 1 lit a LMG sind auch Generalisierungen, die zwar von kritischen Menschen nicht ernst genommen werden mögen, von denen aber nicht auszuschließen ist, dass sie bei der Masse der Konsumenten den beabsichtigten gesundheitsbezogenen Eindruck erwecken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991100012.X02

Im RIS seit

17.02.1992

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten