Index
82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §9 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/10/0161 E 20. Oktober 1986 RS 4(hier: "Das Olivenöl von Kilis - Freund ihrer Gesundheit")Stammrechtssatz
Verbotene Angaben nach § 9 Abs 1 lit a LMG sind auch Generalisierungen, die zwar von kritischen Menschen nicht ernst genommen werden mögen, von denen aber nicht auszuschließen ist, dass sie bei der Masse der Konsumenten den beabsichtigten gesundheitsbezogenen Eindruck erwecken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991100012.X02Im RIS seit
17.02.1992Zuletzt aktualisiert am
16.08.2010