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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24 Abs1 litd;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/15/0207 E 14. April 1986 RS 1Stammrechtssatz
Vor Zurechnung eines Wirtschaftsgutes ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu prüfen, ob jemand nach dem Gesamtbild der Verhältnisse über ein Wirtschaftsgut eine Herrschaft ausübt, die wirtschaftlich der Stellung nahekommt, die dem privatrechtlichen Eigentümer durch das uneingeschränkte Eigentumsrecht zusteht (Hinweis E 11.11.1975, 434/75).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990150117.X02Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
24.10.2014