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21/03 GesmbH-RechtNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Es entspricht der Lebenserfahrung, daß beim Erwerb von Geschäftsanteilen an einer GmbH in Anbetracht der wirtschaftlichen Tragweite eines solchen Geschäftes und dessen Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der Beteiligten in der Regel zwischen der Planung und der Ausführung ein längerer Zeitraum als bloß ein solcher von wenigen Tagen verstreicht (hier Angabe des Sichtvermerkswerbers bei der österreichischen Botschaft in Rom, er wolle in Österreich eine Verwandte besuchen; in Wirklichkeit jedoch in Österreich Vertragsabschluß mit einer GmbH über den Erwerb eines Geschäftsanteils, um sich einen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt zu verschaffen).
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991190318.X04Im RIS seit
06.08.2001