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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §34 Abs4;Rechtssatz
Die Verwaltungspraxis, den Trennungszuschuß nach § 34 Abs 4 RGV über sechs Monate hinaus dann nicht zu gewähren, wenn die reine Fahrzeit zwischen Wohnort und Dienstort höchstens eine halbe Stunde beträgt, widerspricht nicht dem Sinn des Gesetzes (Hinweis E 20.10.1960, 1579/58, VwSlg 5393 A/1960).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1986120183.X02Im RIS seit
16.11.2000