RS Vwgh 1992/2/19 86/12/0183

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Veröffentlicht am 19.02.1992
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §34 Abs4;

Rechtssatz

Die Verwaltungspraxis, den Trennungszuschuß nach § 34 Abs 4 RGV über sechs Monate hinaus dann nicht zu gewähren, wenn die reine Fahrzeit zwischen Wohnort und Dienstort höchstens eine halbe Stunde beträgt, widerspricht nicht dem Sinn des Gesetzes (Hinweis E 20.10.1960, 1579/58, VwSlg 5393 A/1960).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1986120183.X02

Im RIS seit

16.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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