Index
58/02 EnergierechtNorm
EnFG 1979 §9 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 88/14/0234 88/14/0235 88/14/0237Rechtssatz
Ansatzpunkt bei der Berechnung der Einkommensteuer für die begünstigten Einkünfte hat zu sein, welche Einkommensteuer auf den Gewinn aus den begünstigten Anlagen entfällt. Die Methode führt dann zu einem sinnvollen Ergebnis, wenn sie auf der Überlegung beruht, daß die Festsetzung einer Einkommensteuer letztlich in den positiven Einkommenskomponenten ihre Ursache hat. Mit dem Anteil, mit dem die begünstigten Einkünfte zur gesamten Einkommensteuer beitragen, entfällt auch die Einkommensteuer auf die begünstigten Einkünfte (Hinweis E 3.5.1983, 82/14/0174, 0180, 0181).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988140236.X02Im RIS seit
19.02.1992