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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/14/0181 E 13. Mai 1986 RS 1Stammrechtssatz
Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen für die eigene medizinische Betreuung oder für die medizinische Betreuung eines unterhaltsberechtigten Angehörigen erwachsen, können auch dann zwangsläufig iSd § 34 Abs 3 EStG 1972 anfallen, wenn sie die durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckten Kosten übersteigen, sofern die höheren Aufwendungen aus triftigen medizinischen Gründen anfallen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1987140116.X03Im RIS seit
19.02.1992Zuletzt aktualisiert am
04.11.2009