RS Vwgh 1992/2/19 88/14/0170

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Veröffentlicht am 19.02.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Beträge, die der Steuerpflichtige nur vorschußweise leistet, die ihm aber später ersetzt werden, sind nicht als Aufwendungen iSd § 34 EStG 1972 anzusehen (Hinweis E 24.4.1970, 1734/68, VwSlg 4076 F/1970).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988140170.X05

Im RIS seit

19.02.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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