RS Vwgh 1992/2/19 90/12/0267

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Veröffentlicht am 19.02.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §59 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/03/18 89/12/0108 1

Stammrechtssatz

Für die Bedeutung einer Aussage im Spruch des Bescheides ist weder maßgebend, wie sie die Behörde verstanden wissen wollte, noch wie sie der Empfänger verstand, sondern wie der Inhalt objektiv zu verstehen ist (Hinweis E 10.4.1980, 1941/78, Slg NF 10093 A/1980).

Schlagworte

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Maßgebender Bescheidinhalt Fassung die der Partei zugekommen ist Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990120267.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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