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64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §19 Abs2;Rechtssatz
Der Ausspruch nach § 84 LDG 1984 selbst führt noch nicht die Abberufung aus der bisher konkret zugewiesenen Verwendung herbei, sondern nimmt dem betroffenen Lehrer (Leiter) lediglich den auf seine konkrete Verwendung abgestellten Versetzungsschutz.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1986120159.X04Im RIS seit
19.02.1992Zuletzt aktualisiert am
31.10.2016