RS Vwgh 1992/2/19 87/12/0111

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Veröffentlicht am 19.02.1992
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §16a Abs1 litc;
GehG 1956 §20b Abs1 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/12/0111 E 13. Oktober 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Bemessung des Fahrkostenzuschusses ist nach dem Gesetz nicht das zweckmäßigere Beförderungsmittel in Betracht zu ziehen, sondern ein Beförderungsmittel, das zweckmäßigerweise benützt wird (Hinweis auf E vom 13.4.1972, 0342/72). Eine Auswahlmöglichkeit zieht das Gesetz nur bei der Höhe der Kosten durch die Verwendung der Steigerungsstufe "billigste" in Betracht. (Hinweis auf E vom 26.5.1986, 85/12/0099)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1987120111.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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