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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Mögliche Konsequenzen, die sich aus dem Freispruch eines Strafgerichts für ein anhängiges Disziplinarverfahren ergeben, können von der Dienstbehörde im Verfahren nach § 13 Abs 1 GehG nicht selbständig beurteilt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988120218.X05Im RIS seit
16.11.2000Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017