Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
AVG §7 Abs1;Beachte
Besprechung in AnwBl 1992/5, 405;Rechtssatz
Es besteht keine Befangenheit eines vom steuerpflichtigen Berufungswerber in Rundschreiben wegen seiner Amtstätigkeit in dieser Berufungssache beleidigten Berichterstatters des Berufungssenates nur deshalb, weil dieser die Ermächtigung zur Strafverfolgung des Berufungswerbers wegen übler Nachrede erteilte.
Schlagworte
Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden Verhältnis zu anderen Materien und NormenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991140216.X03Im RIS seit
11.07.2001