Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34 Abs6;Rechtssatz
Eine Anerkennung als außergewöhnliche Belastung nach § 34 Abs 6 EStG 1972 kann nur bei Kosten zur Beseitigung von Schäden nach Naturkatastrophen in Betracht gezogen werden (Hinweis Werner-Schuch, Kommentar zur Lohnsteuer, Textziffer 30a zu § 34 EStG 1972). Übersiedelt der Abgabepflichtige wegen hoher Lärmbelästigung, hervorgerufen durch den Spielbetrieb in einem Fußballstadion, in eine andere Wohnung, so sind die Kosten für die Ersatzwohnung nicht als Kosten iSd § 34 Abs 6 EStG 1972 anzuerkennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1987140116.X01Im RIS seit
19.02.1992Zuletzt aktualisiert am
04.11.2009