RS Vwgh 1992/2/19 90/12/0267

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Veröffentlicht am 19.02.1992
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Index

10/10 Datenschutz
50/01 Gewerbeordnung

Norm

DSG 1978 §17;
DSG 1978 §18;
DSG 1978 §3 Z5;
DSG 1978 §3 Z6;
DSG 1978 §3 Z7;
DSG 1978 §32;
DSG 1978 §6;
DSG 1978 §7;
GewO 1973 §29;

Rechtssatz

Der VwGH teilt nicht die Auffassung, das Ermitteln von Daten und damit auch "die Beschaffung von Daten im Wege der Übermittlung durch Dritte zähle nicht zur "Datenverarbeitung", sodaß die Rechtmäßigkeit des Ermittelns von der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung unterschieden werden müsse, bei der Weitergabe von Daten durch Unternehmungen handle es sich um einen berechtigten Nebenzweck iSd GewO 1973.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990120267.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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