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10/10 DatenschutzNorm
DSG 1978 §17;Rechtssatz
Der VwGH teilt nicht die Auffassung, das Ermitteln von Daten und damit auch "die Beschaffung von Daten im Wege der Übermittlung durch Dritte zähle nicht zur "Datenverarbeitung", sodaß die Rechtmäßigkeit des Ermittelns von der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung unterschieden werden müsse, bei der Weitergabe von Daten durch Unternehmungen handle es sich um einen berechtigten Nebenzweck iSd GewO 1973.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990120267.X04Im RIS seit
11.07.2001