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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §18 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0083 1Stammrechtssatz
Ein im Wege des mechanischen Durchdruckverfahrens hergestelltes Vervielfältigungsstück ist als vervielfältigt im Sinne des § 18 Abs 4 vierter Satz AVG anzusehen.
Schlagworte
Vervielfältigung von AusfertigungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990190566.X01Im RIS seit
06.08.2001