RS Vwgh 1992/2/20 90/19/0566

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Veröffentlicht am 20.02.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0083 1

Stammrechtssatz

Ein im Wege des mechanischen Durchdruckverfahrens hergestelltes Vervielfältigungsstück ist als vervielfältigt im Sinne des § 18 Abs 4 vierter Satz AVG anzusehen.

Schlagworte

Vervielfältigung von Ausfertigungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990190566.X01

Im RIS seit

06.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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