RS Vwgh 1992/2/20 90/16/0156

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Veröffentlicht am 20.02.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art133;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof kann auf verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte - abgesehen von dem Fall einer Antragstellung auf Grund des Art 140 Abs 1 erster Satz B-VG - lediglich im Rahmen verfassungskonformer Interpretation einfachgesetzlicher Regelungen oder durch Verordnung erzeugter Bestimmungen Bedacht nehmen.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990160156.X01

Im RIS seit

19.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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