Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Mit der einen in einem Verfahren zur Erteilung eines Sichtvermerkes ergangenen Ablehnungsbescheid aufhebenden Entscheidung des VwGH ist keine Aussage über das Ergebnis der von der Beh im fortzusetzenden Verfahren vorzunehmenden Ermessensübung gem § 25 Abs 2 PaßG verbunden, weil die Beh im Rahmen dieser Ermessensübung auf alle bis zum Zeitpunkt der zu treffenden Entscheidung gegebenen Umstände Bedacht zu nehmen hat.
Schlagworte
Ermessen Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990190478.X06Im RIS seit
06.08.2001