RS Vwgh 1992/2/20 92/08/0014

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Veröffentlicht am 20.02.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §39 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein monatliches Einkommen von 12.000 Schilling kann weder nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, noch nach dem Regelungszweck des § 39 Abs 3 AlVG als "geringes Einkommen" bezeichnet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992080014.X05

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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