Index
L90006 Landarbeiterkammer SteiermarkNorm
ASVG §49 Abs1;Beachte
Besprechung in: DRdA 1992/4, 269;Rechtssatz
Das HGHAngG geht - wie seine Vorgänger - vom Typus eines in den Haushalt eingegliederten und nicht bloß stundenweise beschäftigten Hausangestellten aus, wie insbesondere aus dem Fehlen von Aliquotierungsbestimmungen für Ruhepausen unter Mitberücksichtigung des Gleichheitssatzes geschlossen werden kann (Hinweis Sten-Prot NR S 108, GP 9, 4807).
Schlagworte
Entgelt Begriff Hausgehilfin Entgelt Begriff Hausgemeinschaft MindestlohnEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989080195.X01Im RIS seit
29.01.2002