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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §209 Abs3 idF 1980/151;Rechtssatz
Die Bestimmung des § 209 Abs 3 BAO idF 1980/151 war nach der Rechtsprechung des VwGH auch bei Erlassung einer Berufungsentscheidung zu beachten (Hinweis E 4.7.1990, 89/15/0083), und zwar in der Weise, daß einer Berufung gegen einen Abgabenbescheid im vollen Umfang stattzugeben war, wenn seit Entstehen des betreffenden Abgabenanspruches zum Zeitpunkt der Berufungsentscheidung 15 Jahre vergangen waren (Hinweis E 14.11.1990, 86/13/0042).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1986130187.X01Im RIS seit
11.07.2001