Index
L90006 Landarbeiterkammer SteiermarkNorm
ASVG §49 Abs1;Beachte
Besprechung in: DRdA 1992/4, 269;Rechtssatz
Wie auch die historische Entwicklung zeigt, genügt es für die Annahme einer Hausgemeinschaft des Hausgehilfen nicht, daß eine Schlafstelle zur Verfügung gestellt und Mahlzeiten verabreicht werden.
Schlagworte
Entgelt Begriff Hausgemeinschaft MindestlohnEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989080195.X03Im RIS seit
29.01.2002