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37/02 KreditwesenNorm
KWG 1979 §23 Abs1;Rechtssatz
Welche Konsequenzen die jeweiligen Verfahrensordnungen an die Weigerung des Bankkunden der Offenbarung des Bankgeheimnisses ausdrücklich und schriftlich zuzustimmen bzw an die Verweigerung der Entbindung der Organe von Behörden sowie der Österreichischen Nationalbank vom Bankgeheimnis, welches sie aufgrund des § 23 Abs 1 zweiter Satz KWG als Amtsgeheimnis zu wahren haben, knüpfen, wird von § 23 KWG nicht geregelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990160156.X07Im RIS seit
19.09.2001Zuletzt aktualisiert am
23.07.2010