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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ein nicht als Bescheid bezeichnetes Schreiben des belangten Disziplinarvorgesetzten, das die Erklärung enthält, daß das erstinstanzliche Disziplinarerkenntnis "gemäß § 63 Abs 1 HDG aufgehoben wird", zeigt, daß der Disziplinarvorgesetzte eine bescheidförmige Aufhebung des erstinstanzlichen Disziplinarerkenntnisses intendiert hat. Der oben wörtlich wiedergegebene Ausspruch stellt daher einen bescheidmäßigen Abspruch über die Berufung des Bf dar.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersBescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche ErfordernisseBesondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des BerufungsbescheidesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991090201.X02Im RIS seit
20.02.1992Zuletzt aktualisiert am
19.09.2009