RS Vwgh 1992/2/20 90/16/0156

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Veröffentlicht am 20.02.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;
BAO §166;
BAO §167 Abs2;

Rechtssatz

Unmittelbar kann der Beweis schon durch ein einziges unbedenkliches ("glaubwürdiges") Beweismittel geführt werden.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweismittelBeweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990160156.X05

Im RIS seit

19.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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